Objektschutzgutachten Naturgefahren
Bei Bauvorhaben in Gefahrenzonen muss sichergestellt werden, dass Mensch, Tier und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet werden. Je nach geplantem Objekt und Gefahrenzone gelten dabei unterschiedlich strenge Auflagen. Häufig wird von der Bewilligungsbehörde das Erstellen eines Fachgutachtens Naturgefahren / Objektschutzgutachtens gefordert. In diesem Gutachten muss aufgezeigt werden, wie das Bauvorhaben vor den Naturgefahren (z.B. Überschwemmung, Steinschlag, Hangmuren) geschützt werden kann.
Wir erarbeiten regelmässig bewilligungsfähige Fachgutachten mit möglichen Objektschutzmassnahmen für diverse Bauherren in der ganzen Schweiz.
Dabei werden in einem ersten Schritt die vorhandenen Grundlagen (Pläne Bauvorhaben, Höhenmodell, Gefahrenkarte, Fotos, etc.) geprüft. Darauf basierend wird die Einwirkung beim Bauvorhaben bestimmt, beispielsweise anhand einer zweidimensionalen Modellierung. Diese wird durch eine Feldbegehung validiert und bildet die Basis für die Ausarbeitung der vorgeschlagenen baulichen Schutzmassnahmen. Mögliche Massnahmen beinhalten zum Beispiel das Abdichten oder das Abschirmen des Bauvorhabens.
Weiter werden im Gutachten die maximalen Druckbelastungen zur Dimensionierung der Baubestandteile dargelegt sowie die Auswirkungen der Massnahmen auf umliegende Gebäude und Parzellen abgeklärt.