Arbeitsgenehmigungen für Dienstfahrzeuge bei SBB Infrastruktur
Seit dem Inkrafttreten des SBB-Reglementes "Arbeitsgenehmigung für Dienstfahrzeuge bei SBB Infrastruktur" am 19.10.2018 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2020, ist eine Arbeitsgenehmigung erforderlich, um weiterhin Zugang zu den Normalspurstrecken der Infrastrukturen der SBB, Thurbo AG, Sensetalbahn AG und Hafenbahn Schweiz AG zu haben und auf diesen Strecken arbeiten zu dürfen.
Für seine Kunden setzt Emch + Berger AG Bern seine Fachkompetenz im Engineering, Zulassung, Betrieb, Wartung, Umbau von Fahrzeugen und Infrastruktur bei der Vorbereitung der Anträge zur Erteilung einer SBB-Arbeitsgenehmigung ein. Ein solcher Antrag wird für jede einzelne Maschine vorbereitet und umfasst:
- Festlegung der erforderlichen Informationen je nach Fahrzeugkategorie (z.B. Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen, Zwei-Wege-Fahrzeuge/-Maschinen, ausgleisbare Maschinen)
- Ausfüllung des Antragsformulars und Auflistung der offenen Punkte
- Klärungen mit dem Kunden, ggf. mit dessen Unterlieferanten der fehlenden Informationen
- Versand des vollständigen Antrags an SBB und Beantwortung der Rückfragen bis zum Erhalt der "Arbeitsgenehmigung für Dienstfahrzeuge bei SBB Infrastruktur".