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Prüfungen durch unabhängige Sachverständige (1)

Fachbereich Eisenbahnfahrzeuge

Bei der Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen verlangt das BAV in der Regel bei Vorhaben mit hoher Sicherheitsrelevanz Prüfungen durch Sachverständige (SV). Bei der Bereinigung des Zulassungskonzepts legt das BAV fest, für welche Fachgebiete eine Prüfung durch SV notwendig ist.

Seit Jahren führen die Experten von Emch+Berger AG Bern viele Prüfungen durch SV im Fachbereich Fahrzeuge erfolgreich durch. Unsere Vorteile sind die folgenden:

  • Breite Fachkenntnisse und lange Erfahrung im Engineering, Zulassung, Betrieb, Wartung und Umbau von Fahrzeugen sowie Infrastruktur.
  • Exzellente Kenntnisse der geltenden gesetzlichen Vorschriften (EBG, EBV, AB-EBV und FDV) und anerkannten Regeln der Technik (RTE, SN-, EN-Normen, UIC-Richtlinien, usw.).
  • Frühzeitige Rückmeldung von Feststellungen, welche zu Projektänderungen führen können. So können Anpassungen am Prüfobjekt noch vor der Fertigstellung des SV-Prüfberichts durchgeführt werden.
  • Darstellung der Ergebnisse in einem detaillierten SV-Prüfbericht, der ein klares Fazit zur Einhaltung der geltenden Vorschriften sowie der funktionalen und sicherheitstechnischen Eignung des Prüfobjekts enthält und in dem die erforderlichen Auflagen aufgeführt sind.
  • Systematische und strukturierte Vorgehensweise, die sich in vielen Anwendungen mehrfach bewährt hat und zu sehr grosser Akzeptanz beim BAV und zu hoher Kundenzufriedenheit führt.
Ort
Schweiz
Kunde
Zahlreiche EVU: u.a. Alstom, Forchbahn, Harsco Rail, Matterhorn Gotthard Bahn, Rhätische Bahn, Stadler Rail, transN
Zeitraum
2015
2999
Tätigkeitsfelder
Mobilität & Verkehr;Bahnfahrzeuge
Weiterführende Informationen

Grundsätzlich können durch Emch+Berger AG Bern alle Fachgebiete überprüft werden:

  • Sachverständige Fahrverhalten
  • Sachverständige Radsätze
  • Sachverständige Bremsen
  • Sachverständige Türen
  • Sachverständige Brandschutz
  • Sachverständige Fahrzeugbegrenzung
  • Sachverständige Zugbeeinflussung
  • Sachverständige Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
  • Sachverständige Kundeninformationssystem 
  • Sachverständige Störungen und Unfälle