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Verbreiterung Unterführung Ringstrasse, Horw

Die bestehende Fuss- und Radwegverbindung in der Unterführung Ringstrasse wurde im neuen Richtplan Fuss- und Veloverkehr der Gemeinde Horw als Gefahrenstelle identifiziert. Eine Massnahme aus dem Richtplan will den Veloverkehr im Einrichtungsverkehr anordnen, um den Radverkehr auf der Ringstrasse zu entflechten und so das Fuss- und Radverkehrsnetz zu optimieren. Im Zuge der angrenzenden Überbauung Ziegeleiareal ist nun der Raum für eine zweite Personenunterführung Ringstrasse Süd gesichert worden. Die Randbedingungen auf dem angrenzenden Baufeld und die angestrebte Längsneigung von 6 % der Zufahrtsrampen aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verunmöglichen eine normgerechte Konstruktion. Mit der Machbarkeitstudie wurde trotz der knappen Raumverhältnisse und den notwendigen Normabweichungen aufgezeigt, wie das Fuss- und Radwegnetz auf die künftigen Anforderungen im Entwicklungsgebiet Horw Mitte anzupassen ist.

Ort
Horw
Kunde
Gemeinde Horw
Zeitraum
2019
Projektnummer
4.1947.01
Tätigkeitsfelder
Mobilität & Verkehr;Verkehrsplanung
Erbrachte Leistungen
Entwurf Personenunterführung
Bestimmen geometrisches Normalprofil
Aufzeigen der Wunschlinien für den Fuss- und Radverkehr
Charakteristische Angaben
Unterquerung Bahnlinie
Bau der Personenunterführung grösstenteils unter Betrieb