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armasuisse

Erdbebensicherheit 1/3

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 2000 müssen alle bundeseigenen Gebäude der Bauwerksklasse II und III bezüglich ihrer Erdbebensicherheit überprüft werden. Dazu gehören Mannschaftskasernen, Werkstätten, Lager-, Büro- und Verwaltungsgebäude.

In einer ersten von drei Stufen werden die Gebäude anhand einer Begehung mit einer Checkliste beurteilt und deren Priorität zur genaueren Überprüfung in die Stufen 2 und 3 festgelegt. Der Auftrag umfasste Gebäude der Bauwerksklasse II in der Erdbebenzone 1 in den Kantonen Bern, Solothurn, Luzern und Tessin.

Kunde
armasuisse / BAFU
Zeitraum
2010
2012
Tätigkeitsfelder
Konstruktiver Ingenieurhochbau;Tragwerksplanung
Erbrachte Leistungen
Beurteilung der Erdbebensicherheit nach BWG Stufe 1
Charakteristische Angaben
Gebäude: 118 Stk.