armasuisse
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 2000 müssen alle bundeseigenen Gebäude der Bauwerksklasse II und III bezüglich ihrer Erdbebensicherheit überprüft werden. Dazu gehören Mannschaftskasernen, Werkstätten, Lager-, Büro- und Verwaltungsgebäude.
In einer ersten von drei Stufen werden die Gebäude anhand einer Begehung mit einer Checkliste beurteilt und deren Priorität zur genaueren Überprüfung in die Stufen 2 und 3 festgelegt. Der Auftrag umfasste Gebäude der Bauwerksklasse II in der Erdbebenzone 1 in den Kantonen Bern, Solothurn, Luzern und Tessin.