Parallelführung von Schiene und Strasse

Parallelführung von Schiene und Strasse - Artikel 23 der AB-EBV bei bestehenden Bahnlinien

Gemäss der AB-EBV zu Art. 23 sind bei bestehenden Parallelführungen zwischen Schiene und Strasse die Sicherheitsabstände zu überprüfen und nötigenfalls Schutzmassnahmen (z. B. Leitschranken) vorzusehen. Dies gilt insbesondere bei wesentlichen baulichen oder betrieblichen Änderungen an Strasse oder Eisenbahn sowie bei einer hohen Unfallhäufigkeit. Für die Überprüfung gibt es zwei Optionen: die Anwendung der Norm VSS 71 253 oder eine Risikoanalyse.
Die Norm fordert in den meisten Fällen entweder einen Mindestabstand zwischen den beiden Lichtraumprofilen von 1.5 bis 2.5 Metern oder die Errichtung von Fahrzeugrückhaltesystemen. Da Leitschranken bei einem Fahrzeuganprall in das Lichtraumprofil der Bahn ragen können, ist ihre normgerechte Umsetzung deshalb bei bestehenden Bahnlinien in der Regel schwer umsetzbar. Die Anwendung der Norm VSS 71 253 würde für viele Bahnen unverhältnismässige Investitionskosten bedeuten. Dies trifft besonders auf Bahnlinien zu, die aus historischen Gründen in sehr geringem Abstand entlang einer Strasse verlaufen.

Risikobasierte Abstandsüberprüfung

Die AB-EBV ermöglicht bei bestehenden Anlagen eine risikobasierte Bestimmung von Sicherheitsabständen und Schutzmassnahmen auf Basis einer spezifischen Risikoanalyse. Mit der von Emch+Berger entwickelten und vom BAV anerkannten Methodik für die Risikobeurteilung von Parallelführungsstrecken lässt sich die Notwendigkeit und die Art von Fahrzeugrückhaltesystem nachvollziehbar ermitteln. 
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Bahnlinien mit moderatem Schienenverkehr kostenintensive Schutzmassnahmen in der Regel nicht verhältnismässig sind, und risikobasiert spezifische Lösungen zu treffen sind.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Unterstützung bei der Umsetzung der AB-EBV gemäss Art. 23
  • Durchführung von Analysen zur risikobasierten Festlegung von Sicherheitsabständen und Schutzmassnahmen auf Basis ortsspezifischer Einflussgrössen
  • Bewertung von Massnahmen anhand eines Kosten-Nutzen-Ansatzes
  • Risikoanalyse und Massnahmenplanung für einzelne Streckenabschnitte oder das gesamte Streckennetz als Leitfaden für künftige Ausbauten

Die Emch+Berger AG Bern kann bereits auf eine erfolgreiche Begleitung diverser Bahnen bei der risikobasierten Abstandsüberprüfung zurückblicken. Gerne stehen wir Ihnen bei der Entwicklung einer bedarfsgerechten, individuellen Lösung zur Verfügung.

Emch+Berger AG Bern

Bern, Biel/Bienne, Brig, Bulle, Spiez, Fribourg/Freiburg, Kopenhagen (DK), Frankfurt (DE)

Parallelführung Schiene und Strasse
Referenzen
Analyse der passiven Sicherheit im Strassenraum
2024

Sicherheit im Strassenraum

Bei der Analyse der passiven Sicherheit im Zusammenhang mit dem Um- und Neubau der Alten Landstrasse entlang der SBB-Gleise sind die Sicherheitsanforderungen der Strasse bezüglich der Parallelführung von Schiene und Strasse sowie der Personenschutz gegen Abstürzen und Berührungsspannung untersucht worden. Für die sicherheitstechnische Analyse sind VSS-Normen (VSS-Norm 71 253, 40 561, 40 562, 40 568), Richtlinien (SN EN 50122-1, BAV-Leitfaden «Passive Schutzmassnahmen auf Strassenbrücken über Gleisanlagen») und Fachdokumentationen (bfu «Geländer und Brüstungen») berücksichtigt worden.  

Die sicherheitstechnische Analyse hat ergeben, dass der für die Parallelführung Strasse – Schiene geforderte Sicherheitsabstand teilweise unterschritten und ein Fahrzeugrückhaltesystem notwendig ist. Sicherheitsmassnahmen zur Absturzsicherung für Fussgänger und leichten Zweiradverkehr und Anforderungen gegen Über- und Durchsteigen sind definiert worden. Bezüglich der Berührungsspannung sind die Abstände zwischen Strasse und der Bahn nach SN EN 50122-1 untersucht worden. 

Erbrachte Leistungen
  • Analyse der passiven Sicherheit im Strassenraum
  • Analyse der Sicherheitsabstände und Massnahmen zwischen Strasse und Schiene (VSS 71 253)
  • Normen zu Absturzsicherungen und Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Fahrzeuge (VSS 40 561)
  • Normen zu Absturzsicherung für Fussgänger/Radfahrerinnen (VSS 40 568)
  • BAV-Richtlinie zu passive Schutzmassnahmen auf Strassenbrücken über Gleisanlagen
  • Richtlinie SN EN 50122-1 zu Berührungsspannung und Sicherheitsabständen
  • Definition der Sicherheitsmassnahmen 
     
Quellenangabe © Forchbahn AG
2018
2019

Parallelführung Schiene – Strasse bei der Forchbahn

Die Forchbahn verläuft zwischen Zürich-Rehalp und Esslingen fast auf ihrer gesamten Länge parallel und meist in einem sehr geringen Abstand zur Strasse. Gemäss der Ausführungsbestimmung 23.1 der AB-EBV müssen die Sicherheitsabstände überprüft werden, wenn die Unfallhäufigkeit dies erfordert oder wesentliche bauliche oder betriebliche Änderungen an Strasse oder Eisenbahn erfolgen.

Für bestehende Anlagen kann die Überprüfung durch die Anwendung der VSS-Norm 71 253 oder mit einer Risikoanalyse erfolgen. Für die Forchbahn wurde mit einer vom BAV anerkannten Methodik eine detaillierte Risikoanalyse für die Parallelführungsabschnitte vorgenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass das Risiko zwischen Schiene und Strasse nebst der Geschwindigkeit sehr stark von weiteren lokalen Einflussfaktoren wie z.B. der Unfallhäufigkeit und dem DTV abhängt. Betrachtet man das Gesamtrisiko von Schiene und Strasse zusammen, so zeigte sich, dass in den meisten Fällen der Einbau von Fahrzeugrückhaltesystemen das Risiko auf der Strasse infolge Fahrzeugrückpralls derart erhöht, dass dadurch die Risikoreduktion bezüglich Kollision zwischen Bahn und Strassenverkehrsteilnehmern aufgehoben oder sogar übertroffen wird.

Für die Forchbahn wurde ein Leitfaden für zukünftige Plangenehmigungsverfahren erarbeitet, aus welchem für den Fall einer wesentlichen Änderung ersichtlich ist, wann ein Fahrzeugrückhaltesystem aufgrund der Parallelführung vorzusehen ist.

Copyright: AVA AG
2021
2022

Parallelführung Strasse-Schiene, Linien S14 und S17 der Aargau Verkehr AG

Die Aargau Verkehr AG (AVA) betreibt die Wynental- und Suhrentalbahn (S14) und die Bremgarten-Dietikon-Bahn (S17). Ein grosser Streckenanteil des Liniennetzes der AVA verläuft dabei parallel zu Hauptstrassen, wobei die vorherrschenden Platzverhältnisse teilweise eng sind. Die Überprüfung der Abstände kann mit einer Risikoanalyse unter Einbezug vergleichbarer Situationen, oder durch Anwendung der VSS-Norm 71 253 erfolgen. Die Überprüfungsmethode ist in Absprache mit dem BAV fallweise festzulegen. 

Bei vergleichbaren Bahnen hat sich gezeigt, dass das Risiko zwischen Strasse und Schiene nebst der Geschwindigkeit sehr stark von weiteren lokalen Einflussfaktoren wie z.B. der Unfallhäufigkeit und dem DTV abhängt. Betrachtet man das Gesamtrisiko von Strasse und Schiene zusammen, so zeigt sich einerseits, dass bei solchen Bahnlinien oftmals der Einbau von Fahrzeugrückhaltesystemen das Risiko auf der Strasse infolge Fahrzeugrückpralls derart erhöht, dass dadurch die Risikoreduktion bezüglich Kollision zwischen Bahn und Strassenverkehrsteilnehmern aufgehoben oder sogar übertroffen wird. 

Für das gesamte Streckennetz der AVA AG ist eine Risikoanalyse und ein Leitfaden für die Problematik Parallelführung Schiene-Strasse erstellt worden.