Parallelführung von Schiene und Strasse
Parallelführung von Schiene und Strasse - Artikel 23 der AB-EBV bei bestehenden Bahnlinien
Gemäss der AB-EBV zu Art. 23 sind bei bestehenden Parallelführungen zwischen Schiene und Strasse die Sicherheitsabstände zu überprüfen und nötigenfalls Schutzmassnahmen (z. B. Leitschranken) vorzusehen. Dies gilt insbesondere bei wesentlichen baulichen oder betrieblichen Änderungen an Strasse oder Eisenbahn sowie bei einer hohen Unfallhäufigkeit. Für die Überprüfung gibt es zwei Optionen: die Anwendung der Norm VSS 71 253 oder eine Risikoanalyse.
Die Norm fordert in den meisten Fällen entweder einen Mindestabstand zwischen den beiden Lichtraumprofilen von 1.5 bis 2.5 Metern oder die Errichtung von Fahrzeugrückhaltesystemen. Da Leitschranken bei einem Fahrzeuganprall in das Lichtraumprofil der Bahn ragen können, ist ihre normgerechte Umsetzung deshalb bei bestehenden Bahnlinien in der Regel schwer umsetzbar. Die Anwendung der Norm VSS 71 253 würde für viele Bahnen unverhältnismässige Investitionskosten bedeuten. Dies trifft besonders auf Bahnlinien zu, die aus historischen Gründen in sehr geringem Abstand entlang einer Strasse verlaufen.
Risikobasierte Abstandsüberprüfung
Die AB-EBV ermöglicht bei bestehenden Anlagen eine risikobasierte Bestimmung von Sicherheitsabständen und Schutzmassnahmen auf Basis einer spezifischen Risikoanalyse. Mit der von Emch+Berger entwickelten und vom BAV anerkannten Methodik für die Risikobeurteilung von Parallelführungsstrecken lässt sich die Notwendigkeit und die Art von Fahrzeugrückhaltesystem nachvollziehbar ermitteln.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Bahnlinien mit moderatem Schienenverkehr kostenintensive Schutzmassnahmen in der Regel nicht verhältnismässig sind, und risikobasiert spezifische Lösungen zu treffen sind.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Unterstützung bei der Umsetzung der AB-EBV gemäss Art. 23
- Durchführung von Analysen zur risikobasierten Festlegung von Sicherheitsabständen und Schutzmassnahmen auf Basis ortsspezifischer Einflussgrössen
- Bewertung von Massnahmen anhand eines Kosten-Nutzen-Ansatzes
- Risikoanalyse und Massnahmenplanung für einzelne Streckenabschnitte oder das gesamte Streckennetz als Leitfaden für künftige Ausbauten
Die Emch+Berger AG Bern kann bereits auf eine erfolgreiche Begleitung diverser Bahnen bei der risikobasierten Abstandsüberprüfung zurückblicken. Gerne stehen wir Ihnen bei der Entwicklung einer bedarfsgerechten, individuellen Lösung zur Verfügung.
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