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Überprüfung Bushaltestellen, Meggen

Am 1. Januar 2004 ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Auf dieser Grundlage müssen auch die Haltestellen des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 saniert werden. Um den Umfang der Massnahmen zu bestimmen, die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen und die Prioritäten der Umsetzung festzulegen, wurde die Emch+Berger WSB AG mit der Überprüfung der Bushaltestellen beauftragt.
Insgesamt liegen 14 Haltekanten des öffentlichen Verkehrs entlang von Gemeindestrassen. Diese wurden erfasst, die einzelnen Elemente aufgenommen und überprüft sowie die Fahrgastfrequenzen ermittelt. Anschliessend wurden pro Kante mehrere Varianten entwickelt. Dabei spielt die Lage im Verkehrsnetz, die Geometrie der An- und Wegfahrt sowie die benachbarten Nutzungen eine entscheidende Rolle. In der 1. Priorität wurde die Kantenhöhe von 22 cm aufgezeigt. Kann die Machbarkeit nicht nachgewiesen werden, wird eine Verschiebung der Haltekante geprüft. Kann die 22-er Kante immer noch nicht angeboten werden, wird die Haltekante entweder verkürzt oder auf 16 cm reduziert.
Gemeinsam mit der Gemeinde wurden die Vorgaben zur Einschätzung der Verhältnismässigkeit ermittelt. Auf dieser Basis wurde die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen geprüft und die Priorität der Realisierung aufgezeigt.

Ort
Meggen
Kunde
Gemeinde Meggen
Zeitraum
2021
Projektnummer
4.21053.01
Tätigkeitsfelder
Infrastruktur;Strassenbau;Mobilität & Verkehr;Verkehrsplanung;Öffentlicher Verkehr
Erbrachte Leistungen
Verkehrsstudie zu behindertengerechten Bushaltestellen
Variantenstudium Haltekanten
Schleppkurvensimulation und Nachweis Befahrbarkeit
Grobkostenschätzung
Nachweis Verhältnismässigkeit
Charakteristische Angaben
14 Bushaltekanten
2 Buslinien
Projektierung gemäss Behindertengleichstellungsgesetz
Einhalten Richtlinien Kanton Luzern