Störfallvorsorge
Zivile Betriebe, in denen mit explosiven Stoffen umgegangen wird, fallen unter die Regelungen der Störfallverordnung (StFV). Diese Richtlinie gilt für alle Betriebe, die Umgang mit Explosivstoffen haben. Die Vollzugsbehörde kann Betriebe, Verkehrswege oder Rohrleitungsanlagen im Einzelfall der Störfallverordnung unterstellen, wenn sie aufgrund ihres Gefahrenpotenzials die Bevölkerung oder die Umwelt schwer schädigen könnten.
Das Handbuch zur Störfallvorsorge bei zivilen Betrieben mit Explosivstoffen haben wir als externer Berater gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU, Umwelt- und Störfallfachstellen von Bund und Kantonen, dem VBS und betroffenen Betrieben erarbeitet. Zivile Betriebe können so eine konservative Risikoabschätzung erstellen und möglicher Sicherheitsmassnahmen identifizieren, um grössere Vorfälle zu verhindern. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Vorgaben der Vollzugshilfe von 2022, verfassen Kurzberichte und führen Risikoermittlungen gemäss der StFV durch.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
• Bewertung Ihrer Sicherheitsstandards
• Untersuchung und Auswirkungen möglicher Ereignisse durch Explosivstoffe
• Beurteilung der baulichen Anlagen im Hinblick auf die Auswirkungen von Explosionen.
• Ermittlung und Evaluierung von Sicherheitsmassnahmen
• Kurzberichte und Risikoermittlungen gemäss StFV für zivile Betriebe
Kontakt
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