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Kostenverteiler Rankhofstrasse, Luzern

Die Rankhofstrasse in der Stadt Luzern ist eine Privatstrasse. Es existiert noch keine Strassengenossenschaft. Der bauliche Unterhalt funktioniert nicht. Der Zustand der Strasse ist schlecht, deswegen wird seit Jahren versucht, eine Unterhaltsgenossenschaft zu gründen. Damit die Eigentümer der angrenzenden bzw. zahlungspflichtigen Grundstücke bereits vor der Gründung der Strassengenossenschaft abschätzen können, wie der Kostenteiler der Unterhaltskosten aussehen und wie gross der Beitrag pro Parzelle sein könnte, wurde unser Büro beauftragt, einen Kostenverteiler nach kantonaler Perimeterverordnung auszuarbeiten.

- Definition Unterhaltsgebiet
- Festlegen Beizugsgebiet

- Wahl von Grundmass und Klasseneinteilung unter
   Berücksichtigung der speziellen Verhältnisse wie:
           - Unterschiedliche Zonenarten
           - Unbebaute Grundstücke
           - Faktisch nicht überbaubare Grundstücke
           - Andere Zufahrtsmöglichkeiten
           - Hinterliegende Grundstücke
           - Ausparzellierte und nicht ausparzellierte Strassenstücke

- Berechnung von Teiler und prozentualem Anteil in Tabelle
- Abschätzung Sanierungskosten der Strasse und Verteilen auf
   Beiträge pro Grundstück und Jahr
- Erstellen eines Planes für den Unterhaltsperimeter
- Verfassen eines Berichtes
- Vorstellung der Arbeit an Orientierungsversammlung

 

Ort
Luzern
Kunde
Strassengenossenschaft Rankhofstrasse Luzern
Zeitraum
2014
2017
Tätigkeitsfelder
Landmanagement
Erbrachte Leistungen
Konzeption Verteilgrundsätze nach kantonaler Perimeterverordnung
Entwurf und Berechnungsvarianten für Kostenverteiler
Beratung mit Auftraggeber und in Spurgruppe
Vorstellung an Orientierungsversammlung
Abfassen Bericht mit Plan und Tabelle
Charakteristische Angaben
Länge Strasse: 420 m
Anzahl Grundstücke: 30 Stk.