Radweglückenschliessung Gublenstrasse, Bauma ZH
Gemäss dem Radwegkonzept des Kantons Zürich vom November 2005 besteht in der Gemeinde Bauma eine Radweglücke auf der klassierten Radroute Nr. 53 zwischen der östlichen Ortseinfahrt Bauma und dem Tössuferweg beim Bahnübergang der Sternenbergstrasse.
Auf dem Staatsstrassenring um das Dorfzentrum von Bauma wurde bereits eine Kernfahrbahn von 4.50 m mit beidseitigen Radstreifen von je 1.25 m Breite eingerichtet. Dieses Konzept wurde nun nach Osten zur Lückenschliessung der Radroute Nr. 53 auf der Staatsstrasse Gublenstrasse übernommen, so dass durch die beidseitigen Radstreifen und die Kernfahrbahn eine gleiche Strassencharakteristik entsteht.
Durch die Aufmarkierung eines Radstreifens wurde weder eine Reduktion der Geschwindigkeit auf der Kantonsstrasse zu erwarten – die Fahrbahnbreite wurde durch die Kernfahrbahnmarkierung auf 4.50 m bis 5.50 m verschmälert – noch sollte aufgrund Erfahrungen bei vergleichbarer Strassenumgestaltungen eine erhöhte Gefährdung des Radfahrers eintreten. Auf den Staatsstrassen wurde die Fahrbahnmarkierungen der diversen Linksabbieger zudem entfernt.
Bei der östlichen Ortseinfahrt endet auf der Tösstal-/Gublenstrasse der heute bestehende Rad-/Fussweg der Radroute Nr. 53. Das Radwegende des von der Tösstalstrasse abgetrennten, seitlichen Rad-/Fussweges wurde mit einer sicheren Strassenquerung auf das Konzept mit Kernfahrbahn und beidseitigen Radstreifen anzubinden.