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Ertüchtigung gemeindliche Bushaltestellen (BehiG)

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sind die Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht auszugestalten. Das Gesetz sieht für die Anpassung der baulichen Einrichtungen eine Frist bis spätestens Ende 2023 vor. Die Bushaltestellen entlang der Gemeindestrassen von Hünenberg entsprechen heute zum Teil nicht den geltenden Anforderungen bezüglich des behindertengerechten Bauens und sind entsprechend zu sanieren.

Die Haltestellen wurden über das gesamte Gemeindegebiet geprüft und je Haltestelle ein Konzept für die notwendigen Massnahmen erstellt, inklusive zugehöriger Kostenschätzung.

Lieu
Hünenberg
Client
Gemeinde Hünenberg
Période
2014
2015
Domaines d'activité
Infrastruktur;Strassenbau;Mobilität & Verkehr;Verkehrsplanung
Nos prestations
Vorstudie
Kostenschätzung für Kreditbeschluss
Caractéristiques
Ertüchtigung / Sanierung: 12 Anlegekanten
Anforderungen gemäss: Behindertengleichstellungsgesetz