Handbuch Ereignisbewältigung NFA
Gemäss "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen" (NFA) ist der Bund ab dem 01.01.2008 Eigentümer der Nationalstrassen und somit für die Ereignisbewältigung zuständig, soweit sie das Abwenden drohender Gefahren bzw. die Wiederinstandstellung nach Beschädigungen betrifft.
Als Hilfsmittel für die Ereignisbewältigung hat das ASTRA im Rahmen einer Arbeitsgruppe ein "Handbuch Ereignisbewältigung NFA" erstellt, welches dem ASTRA und seinen Partnern eine effiziente Bewältigung eines Ereignisses ermöglicht. Es gibt den Rahmen der Ereignisbewältigung durch das ASTRA vor. Es kommt bei Zwischenfällen zum Einsatz, die unplanmässig den Ablauf des Verkehrsgeschehens auf den Nationalstrassen beeinträchtigen und dabei grosse Schäden an der Infrastruktur verursachen und/oder grosse Auswirkungen auf das Geschehen auf dem übrigen Nationalstrassennetz haben, soweit diese Ereignisse nicht von den Blaulichtorganisationen (zusammen mit den Gebietseinheiten) selbst bewältigt werden können.