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BehiG-Überprüfung Bushaltestellen, Bezirk Küssnacht

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen (BehiG) schreibt vor, dass die Anlagen für den öffentlichen Verkehr bis spätestens Ende 2023 behindertengerecht ausgestaltet sein müssen.

Der Bezirk Küssnacht am Rigi setzte sich zum Ziel, diese Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Hierfür wurde eine Vorstudie erarbeitet, welche den Sanierungsbedarf und die Verhältnismässigkeit für jede Bushaltekante aufzeigt. Für sämtliche Bushaltestellen mit Sanierungsbedarf wurden die Massnahmen auf Stufe Vorstudie erarbeitet und der Kostenrahmen geschätzt.

Ort
Küssnacht am Rigi
Kunde
Bezirk Küssnacht, Ressort Infrastruktur
Zeitraum
2018
2019
Projektnummer
4.1850.01
Tätigkeitsfelder
Mobilität & Verkehr;Verkehrsplanung;Öffentlicher Verkehr
Erbrachte Leistungen
Ermittlung Sanierungsbedarf und Verhältnismässigkeit
Ausarbeitung von Sanierungsmassnahmen
Ermittlung Kostenrahmen
Charakteristische Angaben
Drei Buslinien mit ingesamt 14 Haltekanten