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BehiG-Überprüfung Bushaltestellen, Bezirk Küssnacht
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen (BehiG) schreibt vor, dass die Anlagen für den öffentlichen Verkehr bis spätestens Ende 2023 behindertengerecht ausgestaltet sein müssen.
Der Bezirk Küssnacht am Rigi setzte sich zum Ziel, diese Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Hierfür wurde eine Vorstudie erarbeitet, welche den Sanierungsbedarf und die Verhältnismässigkeit für jede Bushaltekante aufzeigt. Für sämtliche Bushaltestellen mit Sanierungsbedarf wurden die Massnahmen auf Stufe Vorstudie erarbeitet und der Kostenrahmen geschätzt.
Lieu
Küssnacht am Rigi
Client
Bezirk Küssnacht, Ressort Infrastruktur
Période
2018
2019
Numéro de projet
4.1850.01
Domaines d'activité
Mobilität & Verkehr;Verkehrsplanung;Öffentlicher Verkehr