NFA Teilprojekt 7
Durch die neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des neuen Finanzausgleichs (NFA) übernahm der Bund per 1. Januar 2008 die Gesamtverantwortung für die Nationalstrassen. Damit das Bundesamt für Strassen (ASTRA) seine Aufgaben wahrnehmen konnte, war die Überführung aller geschäftsrelevanten Akten von den Kantonen in die ASTRA Zentrale und die fünf Filialen fristgerecht sicherzustellen. Die Aktenaufbereitung und Übergabe gemäss den Vorgaben des ASTRA erforderte eine enge Begleitung und Betreuung der Kantone. In regelmässigen Abständen wurden Reviews vor Ort durchgeführt, um den Fortschritt und die Qualität der geleisteten Arbeiten zu überwachen.
Im Rahmen von Zusatzmandaten für die Kantone wurden acht Kantone bei der Aktenaufbereitung vor Ort unterstützt.