Windanlage Eriswil
Die Windenergie soll künftig auch in der Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur Stromversorgung leisten. Sie wird vom Bund wie andere erneuerbare Energien über unterschiedliche Modelle gezielt gefördert. Im Jura, im Mittelland sowie in Alpenregionen sind geeignete Standorte für den Bau und Betrieb von Windparks vorhanden.
In diesem Zusammenhang wurden wir durch die Gemeinde Eriswil beauftragt, bei der Planung der Windenergieanlage Grunholz mitzuwirken.
Für die Gemeinde Eriswil wurde ein kommunaler Richtplan «Erneuerbare Energie» erarbeitet, welcher die Ziele der kommunalen Energiepolitik definiert. Hierzu zählen ebenfalls Energiepotenziale, die Prognose der zukünftigen Entwicklung sowie die Definition der Massnahmen, welche für die Umsetzung der Energiestrategie massgebend sind. Innerhalb des kantonalen Richtplanperimeters haben wir fünf Zonen definiert, in welchen die Errichtung von Windenergieanlagen möglich sein soll. Das Grunholz, eine dieser Zonen, soll nun für den Bau einer Windenergieanlage festgesetzt werden. Ausserhalb dieser Zonen ist der Bau von grossen Windenergieanlagen nicht bewilligungsfähig.
Für den möglichen Windpark wurde die Voruntersuchung und für die nun geplante Anlage wurde im Anschluss die Hauptuntersuchung von Emch+Berger erarbeitet. Diese wird nun dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet. Der geplante Anlagenstandort wurde hinsichtlich Raumplanung, Umweltauswirkungen während der Bauphase/Betriebsphase, Verkehr, Zugänglichkeit und Netzanbindung ins Detail analysiert.
Das Dossier für den kommunalen Nutzungsplan wurde zusammen mit dem Baubewilligungsdossier erarbeitet. Während der Richtplan den Bau eines Windparks mit bis zu fünf Anlagen vorsieht, soll in einem ersten Schritt auf Wunsch der Auftraggeberin lediglich eine Anlage realisiert werden.