armasuisse
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 11. Dezember 2000 müssen alle bundeseigenen Gebäude der Bauwerksklasse II und III bezüglich ihrer Erdbebensicherheit überprüft werden. Dazu gehören Mannschaftskasernen, Werkstätten, Lager-, Büro- und Verwaltungsgebäude aus vier Kantonen.
Nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Stufe (2010) wurde nun in einer zweiten von drei Stufen bei den Gebäuden anhand von einfachen Ingenieurberechnungen die Erdbebensicherheit approximativ überprüft. Als Grundlage dienten vorhandene Ingenieur- oder Architektenpläne und eine Begehung der Gebäude inkl. Zustandsbeurteilung der Bausubstanz.