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Automatic Train Operation (ATO)

Bewertung des Risikomanagementverfahrens gem. CSM-VO

Innerhalb des Branchenprogramms SmartRail 4.0 ist die Schweizerische Südostbahn AG (SOB) für das Teilprogramm «Automatisiertes Fahren (ATO)» verantwortlich.

Die ersten Testfahrten ohne Reisende fanden zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 im Toggenburg zunächst in der Nachtbetriebspause der Bahn statt. Im November 2020 wurde das ATO-System tagsüber im Mischverkehr (mit nicht ATO-Zügen) mit Testfahrten unter GoA2 getestet.

Im Rahmen der Zulassungsaktivitäten wurde eine Risikoanalyse gemäss CSM-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/1136 durchgeführt. Dafür war auch eine Bewertung des Risikomanagementverfahrens (gemäss CSM-VO 402/2013 Anhang III Absatz c) und d)) erforderlich. Diese Bewertung erfolgte anhand der gemäss Kap. 3.5 durchzuführenden Kommentierung des Anhangs I der CSM-VO 402/2013 (Anhang III Absatz b).

Die Prüfung des Risikomanagementverfahrens nach Anhang I der CSM-VO 402/2013 erfolgte positiv. Damit wurde aus Sicht unserer Risikobewertungsstelle bestätigt, dass keine Änderungen bezüglich Risikoanalyse notwendig sind, um die ersten Testfahrten ohne Reisende ab Dezember 2019 im Toggenburg zu organisieren.

Client
Schweizerische Südostbahn AG (SOB)
Period
2019
2020
Fields of activity
Infrastruktur;Bahninfrastruktur;Mobilität & Verkehr;Bahnsysteme;Bahnfahrzeuge;Sicherheit / RAMS
Delivered services
Definition vom Gegenstand der unabhängigen Bewertung sowie ihre Grenzen
Verwendung eines Bewertungsplans gemäß Anhang III Absatz b der CSM-VO
Prüfung der Unterlagen gegenüber den Anforderungen
Verwendung der allgemeinen Grundsätze für das Risikomanagementbewertungsverfahren aus Anhang I der CSM-VO
Verfassung eines Berichts der Risikobewertungsstelle gemäss BAV-Richtlinie RL UP-EB