Bushaltestellen nach BehiG, Zofingen Spital, Bottenwil Dorf, Strengelbach Gemeindehaus
Seit 2004 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), welches zum Zweck hat, Benachteiligungen zu verringern oder beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs verlangt es, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge bis Ende 2023 hindernisfrei sind. Die Bushaltestellen Bottenwil Dorf, Strengelbach Gemeindehaus und Zofingen Spital wurden jeweils in beide Fahrtrichtungen an das BehiG angepasst. In Zofingen bedeutete dies eine neue Haltestelle als Fahrbahnhalt. Die bestehende Busbucht wurde genutzt, um einen Fussgängerstreifen mit Mittelinsel zu erstellen. In Strengelbach konnte die Haltekante am bestehenden Ort als behindertengerecht ausgebaut werden. In Bottenwil war ein Ausbau an bestehender Lage aufgrund von Grundstückzufahrten nicht möglich, weshalb die Haltekante vor das Gemeindehaus verschoben wurde.