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Bei Bauvorhaben in Gefahrenzonen muss sichergestellt werden, dass Mensch, Tier und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet werden. Je nach geplantem Objekt und Gefahrenzone gelten dabei unterschiedlich strenge Auflagen. Häufig wird von der Bewilligungsbehörde das Erstellen eines Fachgutachtens Naturgefahren / Objektschutzgutachtens gefordert. In diesem Gutachten muss aufgezeigt werden, wie das Bauvorhaben vor den Naturgefahren (z.B. Überschwemmung, Steinschlag, Hangmuren) geschützt werden kann.
Wir erarbeiten regelmässig bewilligungsfähige Fachgutachten mit möglichen Objektschutzmassnahmen für diverse Bauherren in der ganzen Schweiz.
Dabei werden in einem ersten Schritt die vorhandenen Grundlagen (Pläne Bauvorhaben, Höhenmodell, Gefahrenkarte, Fotos, etc.) geprüft. Darauf basierend wird die Einwirkung beim Bauvorhaben bestimmt, beispielsweise anhand einer zweidimensionalen Modellierung. Diese wird durch eine Feldbegehung validiert und bildet die Basis für die Ausarbeitung der vorgeschlagenen baulichen Schutzmassnahmen. Mögliche Massnahmen beinhalten zum Beispiel das Abdichten oder das Abschirmen des Bauvorhabens.
Weiter werden im Gutachten die maximalen Druckbelastungen zur Dimensionierung der Baubestandteile dargelegt sowie die Auswirkungen der Massnahmen auf umliegende Gebäude und Parzellen abgeklärt.
Place
ganze Schweiz
Period
2005
2030
Contact
Fields of activity
Energie & Umwelt;Naturgefahren
Delivered services
Erstellung Fachgutachten Naturgefahren
Rücksprache mit der zuständigen kantonalen Fachstelle zur Klärung der Anforderungen (Schutzziel)
Bestimmung Prozesseinwirkung
Berechnung Druckbelastungen
Ausarbeitung von Objektschutzmassnahmen
Prüfung Auswirkungen auf umliegende Parzellen
Abschätzung Wirtschaftlichkeit Objektschutzmassnahmen
Ausfüllen Zusatzformulare Naturgefahren für Baubewilligung
hydraulische 1D- oder 2D-Modellierungen
Grundlagen prüfen (Pläne Bauvorhaben, Gefahrenkarte, Fotos, Höhenmodell etc.)
Specifications
ca. 25 Gutachten / Jahr