Gutachten abweichende Höchstgeschwindigkeit, Vitznau
Die Seestrasse (Kantonsstrasse 2b) verläuft entlang des Vierwaldstättersees von Küssnacht am Rigi bis nach Brunnen. Der betrachtete Perimeter liegt ausserorts auf dem Gemeindegebiet Vitznau zwischen dem Ortsausgang und der Grenze zum Kanton Schwyz. Auf der Strecke gilt heute – mit Ausnahme der Kurve Flora – eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Die Defizit-Analyse zeigt stark unübersichtliche Kurven und ungenügende Sichtweiten auf. Entlang des Abschnitts lassen sich Häufungen von Unfällen erkennen. Der Verkehr verursacht Lärm, insbesondere laute Fahrzeuge und hochtourige Fahrweisen belasten Anwohner und die Natur. Die hohen Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs wirken sich negativ auf die Sicherheit des querenden Fussverkehrs und Radfahrender längs der Seestrasse aus.
Die Massnahme einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bewirkt eine Verbesserung der bestehenden Defizite. Alternative Massnahmen ergaben im Vergleich einen höheren Aufwand und ein schwächeres Verbesserungspotenzial. Um den Defiziten vollständig entgegenzutreten, wurde eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h in Kombination mit weiteren ergänzenden Massnahmen empfohlen. Die Streckensignalisation wurde Richtung Schwyz ausgedehnt (Lange Kantonsgrenze in Kurve) und in einem Signalisations- und Markierungsplan dargestellt.