Zulassung eines fünfteiligen Schleifzugs
Die Firma Mecno Service in Venezia baut seit über 15 Jahren Schienenschleifzüge. Damit diese auch in der Schweiz eingesetzt werden können, ist eine BAV-Betriebsbewilligung erforderlich. In diesem Rahmen haben wir im Auftrag von Mecno Service den Sicherheitsbericht zusammengestellt, damit das BAV die Betriebsbewilligung erteilen kann.
Die Bestellung durch Mecno Service an uns erfolgte im Oktober 2015. Das ist der zweite Schleifzug, den die Firma Mecno Service uns für die Zulassung in der Schweiz in Auftrag gegeben hat. Im Vergleich zum ersten Auftrag, bei welchem es um die Zulassung einer bestehenden Maschine ging, handelte es sich im vorliegenden Fall um einen Neubau. Es wurde direkt die Betriebsbewilligung beantragt. Die notwendigen Unterlagen wurden bis Ende 2015 zusammengestellt und dem BAV eingereicht.
Das Zulassungsverfahren wurde nach der BAV-Richtlinie Zulassung Eisenbahnfahrzeuge vom 1. Januar 2014 und der EN 15955-1 und 15955-2 durchgeführt. In einer ersten Phase wurde die Struktur des Sicherheitsberichtes dem BAV zur Bewilligung vorgelegt. Damit war definiert, welche Dokumente in den Sicherheitsbericht integriert werden müssen. In einer zweiten Phase wurden die Inhalte erarbeitet.