Zulassung Schienenschleifzug
Die Firma Mecno Service in Venedig baut seit über 15 Jahren Schienenschleifzüge. Damit diese auch in der Schweiz eingesetzt werden können, ist eine BAV-Betriebsbewilligung erforderlich. In diesem Rahmen haben wir im Auftrag von Mecno Service den Sicherheitsbericht zusammengestellt, damit das BAV die Betriebsbewilligung erteilen kann.
Im September 2014 erteilte das BAV eine provisorische Betriebsbewilligung für den Einsatz in der Schweiz, also 2 Monate nach Auftragserteilung an uns. Die definitive Betriebsbewilligung folgte im Dezember 2014.
Das Zulassungsverfahren wurde nach der BAV-Richtlinie Zulassung Eisenbahnfahrzeuge vom 1. Januar 2014 und den EN 15955-1 und 15955-2 durchgeführt. In einer ersten Phase wurde die Struktur des Sicherheitsberichtes dem BAV zur Genehmigung vorgelegt. Damit war definiert, welche Dokumente in den rund 600 Seiten umfassenden Sicherheitsbericht integriert werden mussten. Für den Einsatz in der Schweiz musste das Fahrzeug nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden, wie es die Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung verlangen.